Gemischtbelegung / Mehrfachbelegung von Schornsteinzügen
Mehrfachbelegung
Von einer Mehrfachbelegung spricht man, wenn mehrere Feuerstätten für gleiche Brennstoffe an einem Schornsteinzug angeschlossen werden.
Im Falle von Kaminöfen ist darauf zu achten, dass die Geräte eine selbstschließende Tür besitzen (Bauart 1). Außerdem ist ein vertikales Rauchrohr (Ofenrohr) von mindestens 1,00 m Höhe bis zum Anschluss in den Schornstein vorzusehen.
Es dürfen max. 3 Öfen am gleichen Schornstein angeschlossen werden.
Die Dimensionierung (Querschnittsfläche) des Schornsteins muss bei Berechnung nach EN 13384 für den gleichzeitigen Betrieb aller Öfen ausreichend sein.
Gemischtbelegung
Eine Gemischtbelegung des Schornsteins, das heißt eine gleichzeitige Belegung durch Kaminofen und Gas- oder Heizölgeräte, ist grundsätzlich möglich. Separate Schornsteinzüge sind jedoch unbedingt vorzuziehen, da mitunter gravierende Probleme aufgrund der unterschiedlichen Zugvoraussetzungen auftreten können.
Wichtig:
Planung und Installation von Gemischtbelegungen in Neubauten sind nicht erlaubt!
Grundsätzlich ist die Planung und Ausführung einer Anlage mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abzustimmen!
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