Garantievoraussetzungen für Pelletöfen
Der gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeitraum läuft 2 Jahre. Zudem sind die Hersteller verpflichtet, die Lieferung von Ersatzteilen für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu garantieren.
Verschiedene Hersteller bieten neben den gesetzlichen Regelungen noch weitergehende Garantie- und Serviceleistungen an.
Generell sind die örtlich gültigen Vorschriften und Regeln zu beachten, u. a.:
- Landesbauordnungen
- Feuerungsverordnung (FeuVo)
- Fachregeln Heizungs- und Luftheizungsbau
- Bundes-Immissionsschutzverordnung
In Deutschland muss der Bezirksschornsteinfeger die Betriebserlaubnis erteilen.
Installation, Montage, Erstinbetriebnahme, Servicearbeiten und Reparaturen dürfen nur durch geschulte Fachinstallateure ausgeführt werden.
Im Rahmen der Endabnahme der Feuerungsanlage muss der Betreiber der Anlage durch den Fachinstallateur detailliert eingewiesen werden! Die Einweisung beinhaltet unter anderem:
- Funktion der Feuerungsanlage
- Betrieb
- Reinigung
- Wartung
- Sicherheitshinweise
- Erforderliche Pelletqualität
Der Betreiber sollte sich vor Inbetriebnahme in der Gerätedokumentation/Betriebsanleitung über die Eigenschaften und Nutzung der Feuerstätte sowie die geforderten Pelletqualitäten informieren.
Die Reinigung der Feuerstätte muss regelmäßig, entsprechend den Herstellervorgaben, erfolgen.
Die Wartung der Feuerstätte sollte durch einen Wartungsvertrag zwischen Fachbetrieb und Betreiber gewährleistet werden.
Bei Nichtbeachtung der jeweils gültigen Betriebsanleitungen erlöschen Gewährleistung und Garantie.
Grundsätzlich sind die Garantieerklärungen der jeweiligen Ofenhersteller zu berücksichtigen.
Um Garantieansprüche geltend machen zu können, müssen Mängel am Produkt oder Fehler bei der Installation nachgewiesen werden.
Wichtig:
Für einen störungsfreien Betrieb von Pelletfeuerungen wird der Kauf von genormten und zertifizierten Holzpellets empfohlen. Auch in den Betriebsanleitungen und Garantiebestimmungen der Hersteller von Pelletöfen finden sich Mindestanforderungen an die Pelletqualität, die beachtet werden müssen.
Bei Betrieb des Pelletofens können sich Aschepartikel im Rauchrohr, besonders bei längeren, waagrechten Rohrstücken, absetzen. Wird das Rauchrohr nicht bedarfsgerecht gereinigt, kann es in Ausnahmefällen zu Rußbrand kommen.
Die gesamte Feuerungsanlage sollte regelmäßig, bei korrektem Betrieb etwa einmal im Jahr, von einem Fachmann überprüft werden (Wartungsvertrag).
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