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Einweisung durch Fachinstallateur für Pelletöfen

Im Rahmen der Endabnahme der Feuerungsanlage muss der Betreiber der Anlage durch den Fachinstallateur detailliert eingewiesen werden! Die Einweisung beinhaltet unter anderem:

  • Funktion der Feuerungsanlage
  • Betrieb
  • Reinigung
  • Wartung
  • Sicherheitshinweise
  • Erforderliche Pelletqualität

siehe auch "Störungsfreier Betrieb von Pelletöfen" >>>


siehe auch "Garantievoraussetzungen für Pelletöfen" >>>


 

Wichtig:

Bei der Erstinbetriebnahme muss der Pelletofen, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, voreingestellt werden. Nutzen Sie hierzu den Inbetriebnahmeservice, der von den Ofenherstellern angeboten wird.

Pelletöfen müssen vor Inbetriebnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden. Im Rahmen der Abnahme werden die Einhaltung der Brandschutzvorschriften, die korrekte Verbrennungsluftzuführung und die ausgeführte Abgasabführung überprüft.



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