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Hybride Wärme – einfach erklärt

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Verordnungen zu Wärmepumpen

Wärmepumpen sind ein zentraler Bestandteil moderner, hybrider Heizsysteme. Dabei muss bei der Planung und dem Betrieb nicht nur die Technik, sondern auch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen beachtet werden – von den Vorgaben der Energieversorger über kommunale Bestimmungen bis hin zu Bundesgesetzen.

Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Photovoltaik Solaranlage betrieben.
Wärmepumpe und Solaranlage in Kombination

Arten von Wärmepumpen #

Luft-Wasser-Wärmepumpen #

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme aus der Luft um damit Heiz- und Brauchwasser zu erwärmen. 

Für die Installation und den Betrieb müssen keine Genehmigungen eingeholt werden. 
Beachtet werden muss nur die Lärmbelastung der Umgebung. Luft-Wasser-Wärmepumpen verursachen durch den Kompressor und die Luftansaugung Geräusche, wodurch der zulässige Lautstärkepegel in Wohngebieten überschritten werden kann. Das Bundes-Immissionsschutzgesetzes gibt einen maximal zulässigen Lautstärkepegel von tagsüber 50 dB(A) und nachts 35 dB(A).  

Mit dem „Schallrechner“ des Bundesverband Wärmepumpen e. V. lassen sich Lärm-Immissionen für Luft-Wasser-Wärmepumpen abschätzen. Detaillierte Angaben zur Geräuschentwicklung der Wärmepumpe liefern die technischen Datenblätter der entsprechenden Gerätehersteller. 

Wasser-Wasser-Wärmepumpen & Erdwärmepumpen #

Wasser-Wasser-Wärmepumpen (Grundwasserwärmepumpen) und „Erdwärmepumpen“ (Solewärmepumpen) nutzen die Umweltwärme aus dem Erdreich, bzw. dem Grundwasser. Abhängig von Grundstückslage und Eingriff in das Erdreich sind hier Genehmigungen einzuholen, sowie entsprechende Vorschriften zu beachten. Die Genehmigungsverfahren für Erdwärme- und Grundwassersysteme sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Zuständig sind die „Unteren Wasserbehörden“ der Landkreise, bzw. der Kreisfreien Städte. Bei der Beantragung unterstützen dich die ausführenden Unternehmen und Fachplaner.

Anzeige beim Stromversorger und Sondertarife #

Beim Betrieb einer Wärmepumpe ist es notwendig, die Anlage dem örtlichen Stromversorger anzuzeigen. Häufig wird hierfür ein zusätzlicher Zähler installiert, der den spezifischen Stromverbrauch der Wärmepumpe erfasst. Anhand dieser Daten können Rückschlüsse auf die Effizienz der Anlage gezogen werden. Zudem bieten viele Energieversorger spezielle Sondertarife für Wärmepumpenanlagen an – eine genaue Prüfung des jeweiligen Tarifmodells kann zu zusätzlichen Einsparungen führen.

Kältemittel #

Als Kältemittel werden in Wärmepumpen häufig noch „Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe“ (HFKW) eingesetzt. Die Emissionen von HFKW sind klimaschädlich und unterliegen der „EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase“. Die Verordnung regelt die Verringerung der in Verkehr gebrachten HFKW-Stoffe. Zunehmend nutzen Hersteller natürliche Kältemittel wie „Propan“ (R290) als klimafreundliche Alternative. Propan hat günstige thermodynamische Eigenschaften, bei hohen Wirkungsgraden. 

Energieverbrauchskennzeichnung #

Seit dem Jahr 2015 muss für Wärmepumpen, (wie für alle Heizgeräte), die jeweilige „Effizienzklasse“ mit einer „Energieverbrauchskennzeichnung“ nachgewiesen werden. Diese Kennzeichnung bietet den Verbrauchern eine Orientierungshilfe bei der Kaufentscheidung und zeigt, wie effizient die Anlage im praktischen Betrieb arbeitet – natürlich abhängig von korrekter Projektierung, Installation, Systemregelung und regelmäßiger Wartung.

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