Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Dazu gehören unter anderem Dämmmaßnahmen, der Austausch von Fenstern und Türen sowie Heizungsoptimierungen. Die Förderung für Wärmepumpen wird seit 2024 über die KfW abgewickelt. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, wobei die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit beträgt.
Ziele #
Das Ziel des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist es, die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Dies geschieht durch verschiedene Maßnahmen.
Besonders attraktiv ist die Förderung, wenn mehrere erneuerbare Energieträger kombiniert werden. Gerade die Verbindung aus einer Wärmepumpe oder Solarthermie mit einem wasserführenden Kamin- oder Pelletofen wird stark gefördert — und bietet maximale Flexibilität und Versorgungssicherheit.
Förderfähige Kosten und Inhalte der Förderung #
Die BAFA-Förderung umfasst verschiedene Programme zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die förderfähigen Kosten können je nach Programm variieren, beinhalten jedoch typischerweise:
- Energieeffiziente Heizungsanlagen:
Anschaffung und Installation von neuen Heizungsanlagen, wie z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Brennwertkesseln. - Erneuerbare Energien:
Kosten für die Installation von Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie), Windkraftanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen. - Energetische Sanierungsmaßnahmen:
Ausgaben für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, wie z.B. Dämmung, Fensteraustausch oder die Verbesserung der Gebäudehülle. - Energieberatung:
Kosten für professionelle Energieberatungen, die helfen, Einsparpotenziale zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu planen. - Zusätzliche Kosten:
In einigen Fällen können auch Kosten für notwendige Nebenarbeiten, wie z.B. Gerüstbau oder Entsorgung alter Anlagen, förderfähig sein.
Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms zu prüfen, da die Regelungen variieren können. Für detaillierte Informationen empfehlen wir, die offizielle BAFA-Website zu besuchen oder direkt Kontakt mit der Behörde aufzunehmen.
Förderhöhe #
Maßnahme | Basis-Fördersatz | iSFP-Bonus | Förderhöhe |
---|---|---|---|
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster und Türen, sommerlicher Wärmeschutz) | 15 % | 5 % | 4.500 bis maximal 12.000 Euro |
Heizungsoptimierung: Verbesserung der Effizienz | 15 % | 5 % | 4.500 bis maximal 12.000 Euro |
Heizungsoptimierung: Emissionsminderung | 50 % | maximal 15.000 Euro | |
Anlagentechnik | 15 % | 5 % | 4.500 Euro bis maximal 12.000 Euro |
Gebäudenetz | 30 % | 9.000 Euro | |
Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | maximal 2.500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 10.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten | |
Energieberatung Wohngebäude | 50 % | maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten |
Quelle: https://www.schwaebisch-hall.de/foerderungen/bafa-foerderung.html
Bitte beachte, dass sich die Höhe der Förderungen ändern kann. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Voraussetzungen für die Förderung #
Nicht jede Maßnahme wird gefördert und auch bei der Beantragung kommt es oft zu vermeidbaren Fehlern, die Zeit, Nerven und Geld kosten. Daher haben wir die wichtigsten Voraussetzungen für dich zusammengefasst.
- Für Planung und Durchführung musst du immer Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden (Ausnahme bei der Heizungsoptimierung, hier reicht ein Fachunternehmen)
- Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden!
- Beachte, dass dem Antrag immer eine Lieferungs- oder Leistungsvertrag beiliegen muss. Außerdem muss ein Umsetzungsdatum enthalten sein. Zusätzlich empfiehlt es sich eine Klausel einzufügen, die besagt, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es eine Zusage seitens der BAFA gibt.
- Die Installation muss durch ein Fachunternehmen erfolgen
- Die Anlage muss bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen (z. B. jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bei Wärmepumpen, zertifizierte Brennstoffe bei Biomasse)
- Ein Hydraulischer Abgleich ist Pflicht
- Bei Solarthermie muss eine Mindestkollektorfläche und ein entsprechender Pufferspeicher nachgewiesen werden
Die BAFA fordert bei kombinierten Anlagen (Warmwasser und Heizung) eine Bruttofläche von mindestens 7 m² bei Flachkollektoren und 5 m² bei Vakuumröhrenkollektoren. Zusätzlich wird ein entsprechender Pufferspeicher - in der Regel 30-50 Liter pro m² Kollektorfläche - verlangt.
Beantragung #
Da die Beantragung einer BAFA Förderung vor beginn der Maßnahmen eingeholt werden muss, haben wir dir hier eine kleine Schritt für Schritt Anleitung erstellt.
- Planung und Angebot vom Fachbetrieb einholen
- Online-Antrag auf der BAFA-Website stellen. (Da die Beantragung mitunter kompliziert sein kann, empfehlen wir die Unterstützung eines Energieberaters)
- Bestätigung erhalten
- System installieren lassen
- Nach Umsetzung: Verwendungsnachweis einreichen (Rechnungen, Bestätigungen, Nachweise)
- Auszahlung abwarten
Die Bearbeitungszeit für Anträge auf BAFA-Förderung kann variieren und hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Förderprogramms, der Anzahl der eingegangenen Anträge und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. In der Regel kann die Bearbeitungszeit zwischen einigen Wochen bis zu mehreren Monaten liegen.
Frequently Asked Questions #
BAFA-Förderung #
- Sind die Kosten eines Energieberaters ebenfalls förderfähig?
Die BAFA fördert auch die Kosten eines Experten. So kann das Honorar eines Energieberaters mit 50 %, maximal jedoch 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, gefördert werden.
- Kann ich die BAFA-Förderung mit anderen Förderungen kombinieren?
Grundsätzlich ja. Die BAFA-Förderung wird häufig mit KfW-Förderungen kombiniert. Die Beantragung erfolgt in beiden Fällen über das BAFA.
ABER: Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen sind nicht mit der BAFA- und KfW-Förderung kombinierbar. - Kann man einen BAFA-Antrag selbst stellen?
Ja, in der Regel kannst du den Antrag auf BAFA-Förderung selbst stellen. Die meisten Förderprogramme des BAFA sind so gestaltet, dass sie von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen direkt beantragt werden können. Du musst jedoch sicherstellen, dass du alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig und korrekt einreichst, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms zu beachten, da diese variieren können. Auf der offiziellen BAFA-Website findest du detaillierte Informationen zu den Antragsverfahren, den erforderlichen Unterlagen und den Fristen.
Wenn du dir unsicher bist oder Unterstützung benötigst, kannst du auch einen Fachmann, wie einen Energieberater oder Handwerker, hinzuziehen, der dir beim Antrag helfen kann.
- Gibt es einen Einkommensbonus?
Ja, im Rahmen bestimmter Förderprogramme des BAFA gibt es einen Einkommensbonus, insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung von energieeffizienten Maßnahmen. Dieser Bonus wird oft gewährt, um Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen und ihnen den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern. Der Einkommensbonus kann in Form eines zusätzlichen Zuschusses gewährt werden, wenn die Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dies soll sicherstellen, dass auch einkommensschwächere Haushalte von Förderprogrammen profitieren können, die beispielsweise den Austausch alter Heizungsanlagen oder die Installation von erneuerbaren Energien betreffen.
Auch hier ist es wichtig, die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms zu prüfen, da die Regelungen variieren können.