Unter Gemischt- oder Mehrfachbelegung versteht man, dass mehrere Öfen an einem Schornstein angeschlossen sind. Dabei bedeutet Mehrfachbelegung, wenn die Öfen gleicher Art sind, sprich mehrere Kaminöfen oder mehrere Pelletöfen und Gemischtbelegung, wenn die angeschlossenen Öfen sowohl Pellet- als auch Kaminöfen sind. Was dabei zu beachten ist, erfährst du hier.
Warum bei Gemischt- und Mehrfachbelegung besondere Regeln gelten #
Ein Kaminofen folgt einem physikalischen Prinzip. Im Kaminofen entsteht ein Unterdruck, wodurch Abgase durch den Schornsteinhinaus gesogen werden. Ist nun ein weiterer Kamin oder Pelletofen am Schornstein angeschlossen, kann dieser Luftzug gestört werden und statt durch den Schornstein, werden die Verbrennungsgase plötzlich in den Aufstellraum geleitet. Um das zu verhindern gibt es bestimmte Gesetzliche Vorgaben, beim Anschluss mehrerer Feuerstätten an einem Schornstein.
Mehrfachbelegung #
Von einer Mehrfachbelegung spricht man, wenn mehrere Feuerstätten mit gleichem Brennstoff an einem Schornsteinzug angeschlossen werden.
Um einen Schornsteinzug mehrfach zu belegen müssen alle an den Schornstein angeschlossenen Geräte nach Bauart 1 gefertigt sein und damit selbstschließende Türen besitzen und ein geschlossenes System darstellen. Nur so ist sichergestellt, dass Rauchgase nicht aus einem der Geräte entweichen können.
Zusätzlich muss der Querschnitt des Schornsteins für mehr als ein Gerät ausgelegt sein und entsprechend nach EN13384 berechnet sein.
Bei einer Mehrfachbelegung müssen die Ofenrohranschlüsse mindestens 0,5 Meter und maximal 6,5 Meter voneinander entfernt sein. Dies ist beim Betrieb von mehreren Geräten auf zwei Etagen besonders zu beachten.
Bei Kaminöfen dürfen außerdem nur maximal 3 Geräte an einen Schornsteinzug angeschlossen werden. Bei Pelletgeräten sogar nur 2 Geräte.
Eine Mehrfachbelegung ist nur dann möglich, wenn sich der Schornstein innerhalb der selben Nutzungseinheit befindet. Das bedeutet, dass mehrere Kaminöfen in einer Wohnung möglich sind, Nachbarn sich aber keinen Schornsteinzug teilen dürfen.
Die Höhe des Schornsteins muss außerdem mindestens 5 Meter über dem Rauchrohranschluss betragen.
Gemischtbelegung #
Eine Gemischtbelegung des Schornsteins, das heißt eine gleichzeitige Belegung durch Kaminofen und Gas- oder Heizölgeräte, ist grundsätzlich möglich. Separate Schornsteinzüge sind jedoch unbedingt vorzuziehen, da mitunter gravierende Probleme aufgrund der unterschiedlichen Zugvoraussetzungen auftreten können.
Auch bei Gemischtbelegung muss die Höhe des Schornsteins mindestens 5 Meter über dem Rauchrohranschluss betragen.
Die Planung und Installation von Gemischtbelegungen in Neubauten sind nicht erlaubt.
Alternative zur Mehrfach- oder Gemischtbelegung #
Wenn eine Mehrfachbelegung bei dir nicht möglich sein sollte, empfiehlt es sich, entweder
- einen zusätzlichen Außenschornstein anzubringen, an dem ein zweites Gerät angeschlossen wird
- oder einen zweizügigen Schornstein zu installieren. Dieser besteht aus zwei Schornsteinrohren, die unabhängig voneinander genutzt werden können.
Grundsätzlich ist die Planung und Ausführung einer Anlage mit Mehrfach- oder Gemischtbelegung immer mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abzustimmen.