Ist mein Kaminofen noch zugelassen? Diese Frage ist derzeit ein heißes Thema. Wir geben dir eine Übersicht und bringen Lichts ins Dunkel.
Die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist eine von der Bundesregierung eingesetzte Rechtsverordnung. Bei Einzelraumfeuerstätten kommt sie regelmäßig zur Sprache, da in ihr auch die Anforderungen an Einzelraumfeuerstätten geregelt sind. In diesem Beitrag erklären wir dir mehr.
„Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen, mit Ausnahme von Feuerungsanlagen zur Verbrennung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr.“ (§1 (1) 1. BImSchV) Vereinfacht gesagt, haben Einzelraumfeuerstätten – also auch Kamin- und Pelletöfen – bei der Installation bestimmte Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Dabei wird in BImSchV 1 und BImSchV 2 unterteilt.
BImSchV 1: gilt für alle Anlagen die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden.
BImSchV 2: gilt für alle Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurden.
Wie finde ich raus, ob mein Gerät noch zugelassen ist? #
Damit nicht jeder Ofen in Deutschland getestet werden muss, haben Gerätehersteller in Deutschland sich mit dem Verband HKI zusammengeschlossen und eine Liste mit allen Geräten erstellt, die in Deutschland noch zugelassen sind. Daher befolgst du ganz einfach diese Anleitung:
- Schaue auf das Typenschild deines Ofens. Dies findet sich auf der Rückseite des Geräts.
- Dort findest du den Gerätenamen und die Artikelnummer.
- Gehe auf die Webseite des HKI.
- Wähle aus der Liste der Hersteller deinen Gerätehersteller.
- Du gelangst auf eine Liste mit allen Geräten, die der Hersteller geprüft hat. Suche dort das Gerät heraus, das auf dem Typenschild zu finden war.
- Du gelangst auf eine Geräteseite mit diversen technischen Daten.
Scolle dort runter auf die Tabelle „Bewertung von Emissionsdaten und Wirkungsgrad Holz“.
Nun gibt es vier Möglichkeiten:
- Unter dem Punkt „D – 1. BImSchV“ steht ein Häkchen mit dem Zusatz „Stufe 2“
-> Dein Ofen ist definitiv noch zugelassen. Lege diese Seite deinem Schornsteinfeger vor um den weiteren Betrieb zu gewährleisten. - Unter dem Punkt „D – 1. BImSchV“ steht ein Häkchen mit dem Zusatz „Stufe 1 Bestandsschutz.“
Das bedeutet, dass der Ofen die Grenzwerte der BImSchV 2 zwar nicht erfüllt, aber wenn er seit der Erstinbetriebnahme an der selben Stelle steht, darf er dort – und nur dort – weiter betrieben werden. - Unter dem Punkt „D – 1. BImSchV“ steht „mit Übergangsregelung §26 ist der Betrieb bis 31.12.2024 möglich.“
Das bedeutet ganz einfach, dass du den Ofen noch bis zum 31. Dezember 2024 betreiben darfst. Danach nicht mehr. - Der Ofen taucht gar nicht erst in der Liste auf. Dann darf der Ofen nach dem 31. Dezember 2024 ebenfalls nicht mehr betrieben werden.
Grundsätzlich kannst du deinem Schornsteinfeger diese Seiten vorlegen, woraufhin er entscheidet, ob der Ofen weiter betrieben wird oder nicht.
Kann ich meinen Ofen nachrüsten? #
Prinzipiell ist es möglich, eine Einzelraumfeuerstätte mit einem Katalysator nachzurüsten. Das ist allerdings sehr stark Geräteabhängig und nicht immer möglich. Daher empfehlen wir dies mit einem entsprechenden Kaminofen-Installateur oder deinem Schornsteinfeger abzuklären.
Aus Erfahrung ist ein Neugerät in den meisten Fällen günstiger.
Weitere häufig gestellte Fragen #
- Ist mein Ofen in Deutschland noch zugelassen?
Ob dein Kaminofen in Deutschland noch zugelassen ist, entscheidet am Ende dein Schornsteinfeger. Auf der Seite hki-online Datenbank kannst du überprüfen, ob dein Ofen nach BImSchV 2 oder BImSchV 1 noch zugelassen ist und die Seite dann deinem Schornsteinfeger vorlegen. Trotzdem wird er die Entscheidung treffen, ob der Ofen weiter zugelassen ist oder nicht.
- Welche Öfen sind von der BImSchV betroffen?
Die BImSchV betrifft alle Feuerungsanlagen zur Einzelraumfeuerung, die mit Festbrennstoffen, also Holz oder Pellets, betrieben werden. Genauer bedeutet das ummauerte Feuerstätten mit einer Leistung von mindestens 4 Kilowatt. Es betrifft also haupsächlich Kaminöfen, Pelletöfen, Heizkamine, usw. Am Besten befragst du dazu deinen Schornsteinfeger.
- Was bedeutet Bestandsschutz?
Bestandschutz bedeutet, dass dein Ofen weiter betrieben werden darf, auch wenn er nicht der BImSchV 2 entspricht. Dies ist dann der Fall, wenn der Ofen zwar nur die Anforderungen der BImSchV 1 erfüllt, aber seit der Inbetriebnahme an Ort und Stelle stehen geblieben ist. Wurde er versetzt, sei es aus einem anderen Haus oder im gleichen Haus, so gilt der Bestandsschutz nicht mehr.
- Kann ich bei ORANIER ein Nachrüstsatz für Kaminöfen bestellen?
Nein. Wir als Gerätehersteller verkaufen ausschließlich Fertiggeräte.
- Kann ich meinen Ofen nachrüsten, damit der der aktuellen BImSchV 2 entspricht?
In der Theorie ist es möglich ein Gerät mit einem entsprechenden Feinstaubfilter und Katalysator auszustatten. Allerdings sind Nachrüstungen meist teurer als ein Neugerät und auch nicht bei allen Altgeräten möglich. Nur durch die Prüfung eines Fachmanns kann dein Schornsteinfeger am Ende entscheiden, ob der Ofen weiter zugelassen ist oder nicht. Informiere dich also am Besten bei deinem Schornsteinfeger oder einem Fachbetrieb in deiner Nähe, ob und wie eine Nachrüstung deines Gerätes möglich ist.
- Entspricht mein Kaminofen der aktuellen BImSchV 2?
Ob dein Kaminofen der aktuellen BImSchV 2 entspricht kannst du über die hki-online Datenbank überpüfen.